Wortschatz : Wörter des Tages : Belegstellen für »Parteienfinanzierung« am 03.07.2009
  1. Bei einfacher Nachlässigkeit werden nur die entsprechenden Beträge aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückgefordert.
  2. Der im Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben gekommene Jürgen Möllemann akquirierte zwischen 1996 und 2002 fast zwei Mio. Euro aus dunklen Quellen und verwendete sie für illegale Parteienfinanzierung.
  3. Die Europawahl hat allerdings mehr Geld aus der Parteienfinanzierung in die Parteikasse gespült als in früheren Zeiten.
  4. Nach einem mehr als fünfjährigen Verfahren will die für die staatliche Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung einen Schlussstrich unter die so genannte Möllemann-Affäre ziehen - mit einem millionenschweren Strafgeldbescheid an die NRW-FDP.
  5. Wegen illegaler Praktiken bei der Parteienfinanzierung in Möllemanns Amtszeit drohen der Landes-FDP jetzt nach Informationen aus Kreisen von Parteienrechtlern Strafgeld-Sanktionen in Höhe von fünf Millionen Euro.
  6. Die Parteienfinanzierung gehört abgeschafft und derartige Praktiken des
  7. Eine angemessene Strafe gegen eine Partei, die sich beim den korrekten Umgang mit den Vorschriften der Parteienfinanzierung besonders schwer tut.
  8. Er hat rund zwei Millionen Euro aus dunklen Quellen beschafft und für die illegale Parteienfinanzierung missbraucht.
  9. So lange wie bei der FDP hat es bei einem der Verfahren wegen verbotener Parteienfinanzierung noch nie gedauert.
  10. Das ist zwar etwas niedriger als die Summe von 5,4 Millionen, die ursprünglich die Experten aus dem Referat Parteienfinanzierung errechnet hatten, aber deutlich mehr als die FDP geglaubt hatte.
  11. Denn noch nie in der Geschichte der Parteienfinanzierung hat die Bundestagsverwaltung derart lang gezögert, eine Entscheidung zu treffen.
  12. Herren des Verfahrens waren längst nicht mehr die Fachleute aus dem Referat Parteienfinanzierung.
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