Wortschatz : Wörter des Tages : Belegstellen für »Kläger« am 09.02.2010
  1. Das Landgericht in Vaduz soll im Januar befunden haben, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informierte, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
  2. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab damit dem Kläger Recht.
  3. Grund dafür ist, dass die Bank den Kläger zu spät über den Datenklau informiert hatte.
  4. Darin heiße es, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
  5. "Bei den 7,3 Millionen Euro handelt es sich um die Summe, die die deutsche Justiz dem Kläger als Bewährungsauflage auferlegt hat", erklärte der Gerichtssprecher.
  6. Ursprünglich habe der Kläger die komplette Summe gefordert, die er hinterzogen habe.
  7. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab dem Kläger Recht.
  8. Der Kläger ist dem Bericht zufolge ein Bad Homburger Immobilienkaufmann.
  9. Dem Gericht nach habe die Bank "den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren", schreibt die Süddeutsche Zeitung.
  10. Dass der Kläger hinterzogene Steuern nachzahlen müsse, bedeute für die Treuhand keine Schadenspflicht.
  11. Das Gericht folgte in seinem bereits am 7. Januar gefällten Urteil dieser Argumentation, sprach dem Kläger aber nur etwas mehr als die Hälfte der geforderten 13 Millionen Euro Entschädigung zu.
  12. Das Gericht folgte einem Sprecher vom Montag zufolge in seinem bereits am 7. Januar gefällten Urteil dieser Argumentation, sprach dem Kläger aber nur etwas mehr als die Hälfte der geforderten 13 Millionen Euro Entschädigung zu.
  13. Da der Betroffene auch keine Zeit für eine Selbstanklage gehabt habe, entschied das Landgericht, der Kläger sei zu spät über den Datendiebstahl informiert worden.
  14. Hätte er sich rechtzeitig selbst angezeigt, wäre dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes eine Bewährungsauflage - einer Buße anstelle einer Freiheitsstrafe - von 7,3 Millionen Euro erspart geblieben.
  15. Hätte er sich rechtzeitig selbst angezeigt, wäre dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes eine Bewährungsauflage - einer Buße anstelle einer Freiheitsstrafe - von 7,3 Mill. Euro erspart geblieben.
  16. Im Urteil des Fürstlichen Landgerichtes in Vaduz heißt es dazu wörtlich, das Geldinstitut habe den Kläger "pflichtwidrig zu spät vom Daten-Diebstahl informiert" und damit eine strafbefreiende Selbstanzeige beim deutschen Fiskus unmöglich gemacht.
  17. Ersatz für die von dem Kläger entrichtete millionenschwere Steuernachzahlung sieht das Urteil allerdings nicht vor.
  18. Es handelte sich bei dem Kläger dieses Falles freilich nicht um einen Einbrecher, sondern um einen Steuerhinterzieher.
  19. Die Kläger forderten von den beiden Managern eine Entschädigung für die Verluste, die Hyundai durch den Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen im Jahr 2001 erlitten hatte.
  20. Das Gericht folgte in seinem Urteil dieser Argumentation, sprach dem Kläger aber nur etwas mehr als die Hälfte der geforderten 13 Millionen Euro Entschädigung zu.
  21. Der Kläger Elmar S. aus Bad Homburg hatte die ehemalige LGT Treuhand (heute Fiduco) verklagt, weil er sich über den Datenklau vor zwei Jahren zu spät informiert fühlte.
  22. Bisher haben Richter in Deutschland eher im Sinne der Kläger entschieden.
  23. Doch die Urteile sind Einzelfallentscheidungen, und da in Deutschland keine Sammelklagen möglich sind, trägt jeder Kläger das Risiko selbst. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss da genau abwägen.
  24. Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand, dass die ehemalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informierte, wie es in der "Süddeutschen Zeitung“ hieß.
  25. Den Kläger aus Bad Homburg kostete seine Unehrlichkeit gegenüber dem Finanzamt etwa 20 Millionen Euro, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
  26. Das fürstliche Landgericht bewertete dies laut Süddeutscher Zeitung ähnlich und gab damit dem Kläger Recht.
  27. Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in einem gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken markierten Flächen.
  28. Als der Wagen schon abschleppfertig war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte ihn selbst. Die Beklagte forderte vom Kläger für den abgebrochenen Abschleppvorgang die Bezahlung der Kosten.
  29. Der Kläger, so die Richter, habe die erhobenen Kosten zu zahlen.
  30. Der Kläger könne sich hier nicht auf die ihm erteilte Ausnahmegenehmigung berufen.
  31. Der Kläger habe nach Überzeugung des Gerichts am Rosenmontag die benannte Arztpraxis nicht aufgesucht.
  32. Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri.
  33. Berufung angekündigt Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro (10,7 Millionen Franken) erspart geblieben.
  34. Die 7,3 Millionen Euro sind eine Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe, die dem Kläger vor zwei Jahren vom Landgericht Bochum anstelle einer Freiheitsstrafe auferlegt worden war.
  35. Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand demnach, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
  36. Die Richter begründen das Urteil damit, dass die Fürstenbank LGT den Kläger zu spät über den Datendiebstahl informiert habe.
  37. Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, wie Gerichtssprecher Uwe Oehri am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
  38. Berufung angekündigt Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro erspart geblieben.
  39. Allerdings ist nicht ganz klar, wer den erfolgreichen Kläger am Ende des Tages vielleicht entschädigen muss.
  40. Danach hatte die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
  41. Mehrere Kläger stehen bereit Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung.
  42. Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
  43. Kläger zu spät informiert Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
  44. Dadurch sei dem Immobilienhändler eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich gewesen Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Mio Euro erspart geblieben.
  45. Die brisante Urteilsbegründung: Hätte die Fürstenbank den Kläger sofort über den Diebstahl seiner Daten informiert, hätte der sich beim deutschen Fiskus noch selbst anzeigen können.
  46. Es befand im Januar, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
  47. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies laut "SZ" ähnlich und gab damit dem Kläger, einem Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, recht.
  48. "Das Problem ist, dass der Kläger in der Beweispflicht ist, er muss per Urkunde nachweisen können, dass er ein konservativer Anleger ist, oder einen Zeugen benennen können, der bei der Beratung dabei war."
  49. Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
  50. Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Mio. Euro erspart geblieben.
  51. Das Gericht argumentiert, dass die Beklagte im Herbst 2007 vereinzelte Anhaltspunkte für eine Weitergabe von Kundendaten erhalten, den Kläger jedoch nicht darüber informiert und ihm demzufolge die Möglichkeit einer Selbstanzeige genommen habe.
  52. Der Kläger, ein 68-jähriger Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, hatte geltend gemacht, dass er sich aufgrund des Versäumnisses der Treuhandgesellschaft, nicht rechtzeitig beim deutschen Fiskus selbst anzeigen konnte.
  53. Dass der Kläger hinterzogene Steuern nachzahlen müsse, bedeute für die Treuhand keine Schadenersatzpflicht.
  54. In dem Urteil heißt es, der Kläger sei zu spät darüber informiert worden, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
   Assoziationsgraph für den 09.02.2010 zu »Kläger«

Assoziationsgraphen aus dem Wortschatz-Deutsch zum Vergleich anzeigen.

   Häufigkeitsvergleich für den 09.02.2010 zu »Kläger«

Häufigkeitsvergleich zu Kläger

© 2002 - 2008 Deutscher Wortschatz
Alle Rechte vorbehalten

Die Daten werden aus sorgfältig ausgewählten öffentlich zugänglichen Quellen automatisch erhoben. Die Beispielsätze werden automatisch ausgewählt und stellen keine Meinungsäußerung des Projektes Deutscher Wortschatz dar. Für die darin enthaltenen Inhalte und Meinungen sind ausschließlich die Autoren verantwortlich.