Wortschatz : Wörter des Tages : Belegstellen für »Patent« am 03.02.2012
  1. Apple hatte Samsung vorgeworfen, ein Apple zugeschriebenes Patent widerrechtlich zu verwenden.
  2. Nach Auffassung von Samsung wurde das Verfahren aber bereits vor der Patentanmeldung verwendet, so dass das Patent wegen Prior Art ungültig war.
  3. Samsung konnte das Gericht davon überzeugen, dass das betreffende Patent aufgehoben werden könnte.
  4. Der Direktor des Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie hat das Patent für das STED-Mikroskop - das erste von Leica produzierte Exemplar steht seit 2008 in Göttingen.
  5. Apple führte in München nach Informationen des Patentexperten Florian Müller ein Patent für eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm ins Feld, das häufig bei den Prozessen zum Einsatz kommt.
  6. Richter Andreas Mueller sagte demnach, Samsung habe ihn überzeugt mit dem Argument, das Patent, auf das sich Apple bezogen habe, werde wahrscheinlich sowieso zurückgezogen.
  7. Es handelte sich demnach um ein Patent, das mit der Oberfläche der Tablet- und Smartphone-Touchscreens zusammenhängt.
  8. Apple führte in München nach Informationen des Patentexperten Florian Müller ein Patent für eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm ins Feld, das häufig bei mobilen Geräten zum Einsatz kommt.
  9. Florian Müller will herausgefunden haben, dass es im aktuellen Verfahren um ein Patent ging, das "das Scrollen von Listen, die Übersetzung von Dokumenten sowie Zoomen und Drehen auf Touchscreen-Displays" behandelt.
  10. Deshalb könne das Patent für ungültig erklärt werden, führte der Richter Andreas Müller bei der Urteilsverkündung aus.
  11. Das Patent um das es ging, soll sich laut Bloomberg auf das Scrollen von Listen, die Übersetzung von Dokumenten sowie Zoomen und Drehen auf Touchscreen-Displays bezogen haben.
  12. Nach Ansicht des Unternehmens würde Samsung bei beiden Geräten das Apple vom Europäischen Patentamt zugesprochene Patent EP 2126678 (B1) verletzen.
  13. Denn Samsung hat an anderer Stelle die Überprüfung besagter Schutzschrift beantragt und vor dem Landgericht München darauf hingewiesen, dass das Patent Apple wahrscheinlich aberkannt werden wird.
  14. Nach Ansicht des Apple-Anwalts gebe es allerdings Unterschiede zwischen der im Apple zugesprochenen Patent und der von Samsung angeführten bereits vorher existenten Lösung.
  15. Dieser Ansicht ist bereits vor einiger Zeit ein kalifornisches Gericht gefolgt, welches das Patent für gültig erklärt hatte.
  16. Das fragliche Patent bezieht sich auf eine Methode, den Nutzer beim Scrollen auf einem Touchdisplay darüber zu informieren, wenn er das Ende einer Seite erreicht.
  17. Der Direktor des Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie besitzt das Patent für das STED-Mikroskop - das erste von Leica produzierte Exemplar steht seit 2008 in Göttingen.
  18. Der iPhone-Hersteller hatte dem südkoreanischen Konzern vorgeworfen, ein Patent über eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte zu verletzen und versucht, einen Vertriebsstopp für das Galaxy Tab 10.1N sowie das Galaxy Nexus zu erzielen.
  19. Samsung habe allerdings gezeigt, dass eine derartige Technik bereits vor Apples Schutzantrag auf dem Markt war und das Patent deshalb vom Europäischen Patentamt annulliert werden könnte, zitiert Bloomberg aus der Entscheidung des Richters.
  20. Apple habe als Begründung für die Einstweilige Verfügung ein Patent genannt, an dem Apple seit einem Jahr die Rechte hält und in dem Technologien geschützt werden, die im Zusammenhang mit Touch-Bildschirmen für Smartphones und Tablets stehen.
  21. Der zuständige Richter äußerte Zweifel an der Gültigkeit des Patents und verwies darauf, dass Samsung gezeigt habe, dass die im Patent geschützten Technologien bereits vor Erteilung des Patents auf dem Markt waren.
  22. Apple hatte seinen Antrag auf ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus auf ein technisches Patent gestützt.
  23. Das Patent soll sich laut "Bloomberg" auf Touchscreens für Smartphones und Tablets beziehen, auf ein Verfahren, das Nutzern beim Scrollen das Ende der Seite anzeigt.
  24. Dem Bloomberg-Bericht zufolge argumentierte Samsung, dass das Verfahren schon existierte, bevor Apple es sich per Patent schützen ließ.
  25. Zum jetzigen Zeitpunkt vermutet Müller, dass das Münchener Gericht das von Apple gegen Samsung ins Feld geführte Patent eher als ungültig ansieht.
  26. In München ging es beim Nachfolgemodell des 10.1 anders aus: Der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge hat sich Apple bei seinem neuerlichen Versuch, Samsung den Verkauf bestimmter Tablets und Handys verbieten zu lassen, auf ein Patent berufen.
  27. Das entsprechende Patent wurde Apple 2011 zugesprochen, es betrifft laut Bloomberg eine Technologie, die mit den Touchscreens von Tablets und Handys zusammenhängt.
  28. Der Vorsitzende Richter am Landgericht München sah allerdings Samsungs Einwände, dass das besagte Patent zurückgezogen werden wird, als berechtigt an.
  29. Müller habe derzeit noch Probleme das fragliche Patent zu identifizieren.
  30. Apple berufe sich hier auf Ideen und Technologien, die sich schon fest im Markt etabliert hatten, als man sie in Cupertino zum Patent anmeldete.
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